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Abschnitt 1 Gerichte
Datum
Rechtssystematik
1
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20
von
64
ZPO | § 19 b Ausschließlicher Gerichtsstand bei restrukturierungsbezogenen Klagen; Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 22.12.2020)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 19 b Ausschließlicher Gerichtsstand bei restrukturierungsbezogenen Klagen; Verordnungsermächtigung (1) Für Klagen, die sich auf Restrukturierungssachen nach dem Unternehmensstab...
ZPO | § 44 Ablehnungsgesuch
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 12.12.2019)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 44 Ablehnungsgesuch (1) Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. (2) 1Der ...
ZPO | § 29 c Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2018 (Änderung vom 12.7.2018)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 29 c Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte (1) 1Für Klagen aus außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist das Geric...
ZPO | § 19 Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.9.2015 (Änderung vom 31.8.2015)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 19 Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz Ist der Ort, an dem eine Behörde ihren Sitz hat, in mehrere Gerichtsbezirke geteilt, so wird der Bezirk, der im Sinne der §§ 17, 18 als...
ZPO | § 30 a Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.4.2013 (Änderung vom 20.4.2013)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 30 a Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen Für Klagen wegen Ansprüchen aus Bergung von Schiffen oder sonstigen Vermögensgegenständen in einem Gewässer gegen eine Person, die im In...
ZPO | § 30 Gerichtsstand bei Beförderungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.4.2013 (Änderung vom 20.4.2013)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 30 Gerichtsstand bei Beförderungen (1) 1Für Rechtsstreitigkeiten aus einer Güterbeförderung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder...
ZPO | § 32 b Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2012 (Änderung vom 19.10.2012)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 32 b Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen (1) Für Klagen, in denen 1. ein Schadensersatzanspruch...
ZPO | § 41 Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.7.2012 (Änderung vom 21.7.2012)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 41 Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen: 1. in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder...
ZPO | § 23 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 17.12.2008)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung §23 a (weggefallen)
ZPO | § 35 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 17.12.2008)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung §35 a (weggefallen)
ZPO | § 22 Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2008 (Änderung vom 23.10.2008)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 22 Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft Das Gericht, bei dem Gemeinden, Korporationen, Gesellschaften, Genossenschaften oder andere Vereine den allgemeinen Gerichtsstand h...
ZPO | § 29 b (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2007 (Änderung vom 26.3.2007)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung §29 b (weggefallen)
ZPO | § 36 Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.10.2005 (Änderung vom 5.12.2005)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 36 Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit (1) Das zuständige Gericht wird durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht bestimmt: 1. wenn das an sich zuständige Gericht in...
ZPO | § 21 Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.10.2005 (Änderung vom 5.12.2005)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 21 Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung (1) Hat jemand zum Betrieb einer Fabrik, einer Handlung oder eines anderen Gewerbes eine Niederlassung, von der aus unmittelbar Ges...
ZPO | § 42 Ablehnung eines Richters
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.10.2005 (Änderung vom 5.12.2005)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 42 Ablehnung eines Richters (1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis d...
ZPO | § 15 Allgemeiner Gerichtsstand für exterritoriale Deutsche
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2004 (Änderung vom 24.8.2004)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 15 Allgemeiner Gerichtsstand für exterritoriale Deutsche (1) 1Deutsche, die das Recht der Exterritorialität genießen, sowie die im Ausland beschäftigten deutschen Angehörigen de...
ZPO | § 47 Unaufschiebbare Amtshandlungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2004 (Änderung vom 24.8.2004)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 47 Unaufschiebbare Amtshandlungen (1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten. (2) 1W...
ZPO | Titel 1 Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung Titel 1 Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
ZPO | § 46 Entscheidung und Rechtsmittel
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 46 Entscheidung und Rechtsmittel (1) Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ergeht durch Beschluss. (2) Gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für begründet erklärt wir...
ZPO | § 5 Mehrere Ansprüche
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 5 Mehrere Ansprüche Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden zusammengerechnet; dies gilt nicht für den Gegenstand der Klage und der Widerklage.
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Rechtssystematik
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Zivilprozessordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom
5.
Dezember
2005
(
BGBl.
I
S. 3202, ber. 2006 I S. 431, ber. 2007 I S. 1781
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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