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§ 11 Aufhebung der Gemeinschaft (1)
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§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum (1)
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers (1)
§ 15 Pflichten Dritter (1)
§ 16 Nutzungen und Kosten (1)
§ 17 Entziehung des Wohnungseigentums (1)
§ 18 Verwaltung und Benutzung (1)
§ 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss (1)
§ 20 Bauliche Veränderungen (1)
§ 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen (1)
§ 22 Wiederaufbau (1)
§ 23 Wohnungseigentümerversammlung (1)
§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift (1)
§ 25 Beschlussfassung (1)
§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters (1)
§ 26 a Zertifizierter Verwalter (1)
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters (1)
§ 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht (1)
§ 29 Verwaltungsbeirat (1)
Abschnitt 5 Wohnungserbbaurecht (2)
Teil 2 Dauerwohnrecht (13)
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Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
22
WEG | § 12 Veräußerungsbeschränkung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 12 Veräußerungsbeschränkung (1) Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines...
WEG | § 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift (1) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einber...
WEG | § 17 Entziehung des Wohnungseigentums
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 17 Entziehung des Wohnungseigentums (1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungsei...
WEG | § 23 Wohnungseigentümerversammlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 23 Wohnungseigentümerversammlung (1) 1Angelegenheiten, über die nach diesem Gesetz oder nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer di...
WEG | § 25 Beschlussfassung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 25 Beschlussfassung (1) Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) 1Jeder Wohnungseigentümer hat ei...
WEG | § 11 Aufhebung der Gemeinschaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 11 Aufhebung der Gemeinschaft (1) 1Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. 2Dies gilt auch für eine Aufheb...
WEG | § 10 Allgemeine Grundsätze
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 10 Allgemeine Grundsätze (1) 1Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt si...
WEG | § 15 Pflichten Dritter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 15 Pflichten Dritter Wer Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentüme...
WEG | § 18 Verwaltung und Benutzung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 18 Verwaltung und Benutzung (1) Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. (2) Je...
WEG | § 22 Wiederaufbau
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 22 Wiederaufbau Ist das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört und ist der Schaden nicht durch eine Versicherung oder in an...
WEG | § 26 a Zertifizierter Verwalter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 26 a Zertifizierter Verwalter (1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch ein...
WEG | § 16 Nutzungen und Kosten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 16 Nutzungen und Kosten (1) 1Jedem Wohnungseigentümer gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte des gemeinschaftlich...
WEG | § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss (1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des...
WEG | § 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 14 Pflichten des Wohnungseigentümers (1) Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, 1. ...
WEG | § 20 Bauliche Veränderungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 20 Bauliche Veränderungen (1) Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Ver...
WEG | Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
WEG | § 29 Verwaltungsbeirat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 29 Verwaltungsbeirat (1) 1Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden. 2Hat der Verwalt...
WEG | § 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters (1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflic...
WEG | § 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht (1) 1Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und ...
WEG | § 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen (1) 1Die Kosten einer baulichen Veränderung, die einem Wohnungseigentümer gestattet o...
Datum
Rechtssystematik
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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(Wohnungseigentumsgesetz - WEG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.
Januar
2021
(
BGBl.
I
S. 34
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
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