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Teil 2 Dauerwohnrecht
WEG | § 32 Voraussetzungen der Eintragung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 32 Voraussetzungen der Eintragung (1) Das Dauerwohnrecht soll nur bestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. (2) 1Zur...
WEG | § 37 Vermietung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 37 Vermietung (1) Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpac...
WEG | § 35 Veräußerungsbeschränkung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 35 Veräußerungsbeschränkung 1Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass der Berechtigte zur Veräußerung des Dauerwohnrech...
WEG | § 39 Zwangsversteigerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 39 Zwangsversteigerung (1) Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass das Dauerwohnrecht im Fall der Zwangsversteigerung...
WEG | § 34 Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 34 Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten (1) Auf die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderungen oder Verschlec...
WEG | § 33 Inhalt des Dauerwohnrechts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 33 Inhalt des Dauerwohnrechts (1) 1Das Dauerwohnrecht ist veräußerlich und vererblich. 2Es kann nicht unter einer Bedingung bestellt werd...
WEG | § 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis (1) Wird das Dauerwohnrecht veräußert, so tritt der Erwerber an Stelle des Veräußerers in die sich wä...
WEG | § 31 Begriffsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 31 Begriffsbestimmungen (1) 1Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, b...
WEG | § 40 Haftung des Entgelts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 40 Haftung des Entgelts (1) 1Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und Reallasten, die dem Dauerwohnrecht im Rang vorgehen oder gleic...
WEG | § 36 Heimfallanspruch
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 36 Heimfallanspruch (1) 1Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass der Berechtigte verpflichtet ist, das Dauerwohnrecht...
WEG | § 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte (1) Für Dauerwohnrechte, die zeitlich unbegrenzt oder für einen Zeitraum von m...
WEG | Teil 2 Dauerwohnrecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG Teil 2 Dauerwohnrecht
WEG | § 42 Belastung eines Erbbaurechts
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 42 Belastung eines Erbbaurechts (1) Die Vorschriften der §§ 31 bis 41 gelten für die Belastung eines Erbbaurechts mit einem Dauerwohnrech...
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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(Wohnungseigentumsgesetz - WEG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.
Januar
2021
(
BGBl.
I
S. 34
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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Teil 2 Dauerwohnrecht
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