-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (28861)
Baugesetzbuch (7578)
Vorschriften (19485)
Bundesrecht (16188)
Staats- und Verfassungsrecht (447)
Verwaltung (2185)
Rechtspflege (2825)
Zivil- und Strafrecht (4673)
EGBGB (550)
BGB (3082)
HOAI (133)
BauträgerVtrAbschlagszVO (6)
WEG (62)
SchiffsrechteG (94)
ErbbauRG (65)
BoSoG (28)
AktG (465)
ERSTES BUCH Aktiengesellschaft (357)
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften (23)
ZWEITER TEIL Gründung der Gesellschaft (34)
DRITTER TEIL Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (35)
VIERTER TEIL Verfassung der Aktiengesellschaft (100)
ERSTER ABSCHNITT Vorstand (21)
ZWEITER ABSCHNITT Aufsichtsrat (26)
§ 95 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder (1)
§ 96 Zusammensetzung des Aufsichtsrats (1)
§ 97 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (1)
§ 98 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (1)
§ 99 Verfahren (1)
§ 100 Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder (1)
§ 101 Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder (1)
§ 102 Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder (1)
§ 103 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder (1)
§ 104 Bestellung durch das Gericht (1)
§ 105 Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat (1)
§ 106 Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat (1)
§ 107 Innere Ordnung des Aufsichtsrats (1)
§ 108 Beschlußfassung des Aufsichtsrats (1)
§ 109 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (1)
§ 110 Einberufung des Aufsichtsrats (1)
§ 111 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats (1)
§ 111 a Geschäfte mit nahestehenden Personen (1)
§ 111 b Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen (1)
§ 111 c Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen (1)
§ 112 Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern (1)
§ 113 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (1)
§ 114 Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern (1)
§ 115 Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder (1)
§ 116 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (1)
DRITTER ABSCHNITT Benutzung des Einflusses auf die Gesellschaft (2)
VIERTER ABSCHNITT Hauptversammlung (50)
FÜNFTER TEIL Rechnungslegung. Gewinnverwendung (34)
SECHSTER TEIL Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (77)
SIEBENTER TEIL Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (32)
ACHTER TEIL Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft (21)
ZWEITES BUCH Kommanditgesellschaft auf Aktien (14)
DRITTES BUCH Verbundene Unternehmen (69)
VIERTES BUCH Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften (24)
OWiG (188)
Verteidigung (136)
Finanzwesen (1247)
Wirtschaftsrecht (3471)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (337)
Verkehrswesen, Wasserstraßen (867)
Landesrecht (3297)
Entscheidungen (1798)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Bundesrecht
→
Zivil- und Strafrecht
→
AktG
→
ERSTES BUCH Aktiengesellschaft
→
VIERTER TEIL Verfassung der Aktiengesellschaft
→
ZWEITER ABSCHNITT Aufsichtsrat
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
26
AktG | § 96 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 96 Zusammensetzung des Aufsichtsrats (1) Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen bei Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionär...
AktG | § 100 Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.1.2023 (Änderung vom 4.1.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 100 Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder (1) 1Mitglied des Aufsichtsrats kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. 2Ein Betreuter, der...
AktG | § 103 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.1.2023 (Änderung vom 4.1.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 103 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder (1) 1Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor A...
AktG | § 101 Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.1.2023 (Änderung vom 4.1.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 101 Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder (1) 1Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder al...
AktG | § 111 a Geschäfte mit nahestehenden Personen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.7.2022 (Änderung vom 20.7.2022)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 111 a Geschäfte mit nahestehenden Personen (1) 1Geschäfte mit nahestehenden Personen sind Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen, 1. durch die ein Gegenstand oder ein anderer Vermögenswe...
AktG | § 111 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.8.2021 (Änderung vom 7.8.2021)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 111 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats (1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. (2) 1Der Aufsichtsrat kann die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie...
AktG | § 95 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.8.2021 (Änderung vom 7.8.2021)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 95 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder 1Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. 2Die Satzung kann eine bestimmte höhere Zahl festsetzen. 3Die Zahl muß durch drei teilbar sein, ...
AktG | § 107 Innere Ordnung des Aufsichtsrats
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.8.2021 (Änderung vom 7.8.2021)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 107 Innere Ordnung des Aufsichtsrats (1) 1Der Aufsichtsrat hat nach näherer Bestimmung der Satzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter zu wähle...
AktG | § 109 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 3.6.2021)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 109 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (1) 1An den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sollen Personen, die weder dem Aufsichtsrat noch d...
AktG | § 116 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 22.12.2020)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 116 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder 1Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gelten § 93 mit Ausnahme des Ab...
AktG | § 113 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 12.12.2019)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 113 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (1) 1Den Aufsichtsratsmitgliedern kann für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden. 2Sie kann in der Satzung festgesetzt oder von de...
AktG | § 111 b Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 12.12.2019)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 111 b Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen (1) Ein Geschäft der börsennotierten Gesellschaft mit nahestehenden Personen, dessen wirtsch...
AktG | § 111 c Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 12.12.2019)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 111 c Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen (1) 1Die börsennotierte Gesellschaft hat Angaben zu solchen Geschäften mit nahestehenden Personen, die gemäß § 111...
AktG | § 104 Bestellung durch das Gericht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2015 (Änderung vom 24.4.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 104 Bestellung durch das Gericht (1) 1Gehört dem Aufsichtsrat die zur Beschlußfähigkeit nötige Zahl von Mitgliedern nicht an, so hat ihn das Gericht auf Antrag des Vorstands, eine...
AktG | § 99 Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2013 (Änderung vom 23.7.2013)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 99 Verfahren (1) Auf das Verfahren ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den Absätz...
AktG | § 97 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2012 (Änderung vom 22.12.2011)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 97 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (1) 1Ist der Vorstand der Ansicht, daß der Aufsichtsrat nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften z...
AktG | § 98 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 17.12.2008)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 98 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (1) Ist streitig oder ungewiss, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zusammenzusetzen is...
AktG | § 105 Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2008 (Änderung vom 23.10.2008)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 105 Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat (1) Ein Aufsichtsratsmitglied kann nicht zugleich Vorstandsmitglied, dauernd Stellvertreter von Vorstandsmi...
AktG | § 112 Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2008 (Änderung vom 23.10.2008)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 112 Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern 1Vorstandsmitgliedern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. 2§ 78 Ab...
AktG | § 106 Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2007 (Änderung vom 10.11.2006)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 106 Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat Der Vorstand hat bei jeder Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich eine Liste der Mitglieder des Aufsich...
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
26
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Aktiengesetz
vom
6.
September
1965
(
BGBl.
I
S. 1089
)
, letzte Änderung vom
11.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 354
)
Mehr...
Schließen
Aktiengesetz
ZWEITER ABSCHNITT Aufsichtsrat
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×