-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (28854)
Baugesetzbuch (7578)
Vorschriften (19478)
Bundesrecht (16181)
Staats- und Verfassungsrecht (442)
Verwaltung (2185)
Rechtspflege (2825)
Zivil- und Strafrecht (4673)
EGBGB (550)
BGB (3082)
HOAI (133)
BauträgerVtrAbschlagszVO (6)
WEG (62)
SchiffsrechteG (94)
ErbbauRG (65)
BoSoG (28)
AktG (465)
ERSTES BUCH Aktiengesellschaft (357)
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften (23)
ZWEITER TEIL Gründung der Gesellschaft (34)
DRITTER TEIL Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (35)
VIERTER TEIL Verfassung der Aktiengesellschaft (100)
FÜNFTER TEIL Rechnungslegung. Gewinnverwendung (34)
SECHSTER TEIL Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (77)
ERSTER ABSCHNITT Satzungsänderung (5)
ZWEITER ABSCHNITT Maßnahmen der Kapitalbeschaffung (47)
Erster Unterabschnitt Kapitalerhöhung gegen Einlagen (12)
Zweiter Unterabschnitt Bedingte Kapitalerhöhung (11)
Dritter Unterabschnitt Genehmigtes Kapital (6)
Vierter Unterabschnitt Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (15)
Fünfter Unterabschnitt Wandelschuldverschreibungen. Gewinnschuldverschreibungen (2)
DRITTER ABSCHNITT Maßnahmen der Kapitalherabsetzung (24)
SIEBENTER TEIL Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (32)
ACHTER TEIL Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft (21)
ZWEITES BUCH Kommanditgesellschaft auf Aktien (14)
DRITTES BUCH Verbundene Unternehmen (69)
VIERTES BUCH Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften (24)
OWiG (188)
Verteidigung (136)
Finanzwesen (1245)
Wirtschaftsrecht (3471)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (337)
Verkehrswesen, Wasserstraßen (867)
Landesrecht (3297)
Entscheidungen (1798)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Bundesrecht
→
Zivil- und Strafrecht
→
AktG
→
ERSTES BUCH Aktiengesellschaft
→
SECHSTER TEIL Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
→
ZWEITER ABSCHNITT Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
47
AktG | § 192 Voraussetzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 192 Voraussetzungen (1) Die Hauptversammlung kann eine Erhöhung des Grundkapitals beschließen, die nur so weit durchgeführt werden soll, wie von einem Umtausch- oder Bezugsrecht G...
AktG | § 202 Voraussetzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 202 Voraussetzungen (1) 1Die Satzung kann den Vorstand für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Gesellschaft ermächtigen, das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag (...
AktG | § 186 Bezugsrecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 186 Bezugsrecht (1) 1Jedem Aktionär muß auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden. 2Für die Ausübun...
AktG | § 209 Zugrunde gelegte Bilanz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 3.6.2021)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 209 Zugrunde gelegte Bilanz (1) Dem Beschluß kann die letzte Jahresbilanz zugrunde gelegt werden, wenn die Jahresbilanz geprüft und die festgestellte Jahresbilanz mit dem uneinges...
AktG | § 214 Aufforderung an die Aktionäre
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 12.12.2019)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 214 Aufforderung an die Aktionäre (1) 1Nach der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien hat der Vorstand unverzüglich die Aktionä...
AktG | § 195 Anmeldung des Beschlusses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2015 (Änderung vom 22.12.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 195 Anmeldung des Beschlusses (1) 1Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister an...
AktG | § 201 Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2015 (Änderung vom 22.12.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 201 Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien (1) Der Vorstand meldet ausgegebene Bezugsaktien zur Eintragung in das Handelsregister mindestens einmal jährlich bis spätestens zum End...
AktG | § 194 Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2015 (Änderung vom 22.12.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 194 Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen (1) 1Wird eine Sacheinlage gemacht, so müssen ihr Gegenstand, die Person, von der die Gesellschaft den Gege...
AktG | § 221 (Wandelschuldverschreibungen; Gewinnschuldverschreibungen; Genussrechte)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2015 (Änderung vom 22.12.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 221 (Wandelschuldverschreibungen; Gewinnschuldverschreibungen; Genussrechte) (1) 1Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern oder der Gesellschaft ein Umtausch- oder Bezugsre...
AktG | § 193 Erfordernisse des Beschlusses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 31.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 193 Erfordernisse des Beschlusses (1) 1Der Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Gr...
AktG | § 217 Beginn der Gewinnbeteiligung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 217 Beginn der Gewinnbeteiligung (1) Neue Aktien nehmen, wenn nichts anderes bestimmt ist, am Gewinn des ganzen Geschäftsjahrs teil, in dem die Erhöhung des Grundkapitals beschlos...
AktG | § 206 Verträge über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 206 Verträge über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft 1Sind vor Eintragung der Gesellschaft Verträge geschlossen worden, nach denen auf das genehmigte Kapital eine Sachein...
AktG | § 188 Anmeldung und Eintragung der Durchführung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 188 Anmeldung und Eintragung der Durchführung (1) Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals zur Eintragung in das Ha...
AktG | § 205 Ausgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 205 Ausgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen (1) Gegen Sacheinlagen dürfen Aktien nur ausgegeben werden, wenn die Ermächtigung es vorsieht. (2) 1Der Gegenstand der S...
AktG | § 183 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 183 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen (1) 1Wird eine Sacheinlage (§ 27 Abs. 1 und 2) gemacht, so müssen ihr Gegenstand, die Person, von der die Gesellscha...
AktG | § 184 Anmeldung des Beschlusses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 184 Anmeldung des Beschlusses (1) 1Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister...
AktG | § 183 a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 183 a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung (1) 1Von einer Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3) kann unter den Voraussetzungen des § 33 a abgesehen werden. 2Wird hiervon...
AktG | § 216 Wahrung der Rechte der Aktionäre und Dritter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2008 (Änderung vom 23.10.2008)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 216 Wahrung der Rechte der Aktionäre und Dritter (1) Das Verhältnis der mit den Aktien verbundenen Rechte zueinander wird durch die Kapitalerhöhung nicht berührt. (2) 1Soweit si...
AktG | § 196 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2007 (Änderung vom 10.11.2006)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG §196 (weggefallen)
AktG | § 210 Anmeldung und Eintragung des Beschlusses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2007 (Änderung vom 10.11.2006)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 210 Anmeldung und Eintragung des Beschlusses (1) 1Der Anmeldung des Beschlusses zur Eintragung in das Handelsregister ist die der Kapitalerhöhung zugrunde gelegte Bilanz mit Bestä...
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
47
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Aktiengesetz
vom
6.
September
1965
(
BGBl.
I
S. 1089
)
, letzte Änderung vom
11.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 354
)
Mehr...
Schließen
Aktiengesetz
ZWEITER ABSCHNITT Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×