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FÜNFTER TEIL Rechnungslegung. Gewinnverwendung (34)
SECHSTER TEIL Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (77)
ERSTER ABSCHNITT Satzungsänderung (5)
ZWEITER ABSCHNITT Maßnahmen der Kapitalbeschaffung (47)
Erster Unterabschnitt Kapitalerhöhung gegen Einlagen (12)
§ 182 Voraussetzungen (1)
§ 183 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen (1)
§ 183 a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung (1)
§ 184 Anmeldung des Beschlusses (1)
§ 185 Zeichnung der neuen Aktien (1)
§ 186 Bezugsrecht (1)
§ 187 Zusicherung von Rechten auf den Bezug neuer Aktien (1)
§ 188 Anmeldung und Eintragung der Durchführung (1)
§ 189 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung (1)
§ 190 (weggefallen) (1)
§ 191 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen (1)
Zweiter Unterabschnitt Bedingte Kapitalerhöhung (11)
Dritter Unterabschnitt Genehmigtes Kapital (6)
Vierter Unterabschnitt Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (15)
Fünfter Unterabschnitt Wandelschuldverschreibungen. Gewinnschuldverschreibungen (2)
DRITTER ABSCHNITT Maßnahmen der Kapitalherabsetzung (24)
SIEBENTER TEIL Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (32)
ACHTER TEIL Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft (21)
ZWEITES BUCH Kommanditgesellschaft auf Aktien (14)
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SECHSTER TEIL Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
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ZWEITER ABSCHNITT Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
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Erster Unterabschnitt Kapitalerhöhung gegen Einlagen
AktG | § 186 Bezugsrecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 186 Bezugsrecht (1) 1Jedem Aktionär muß auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden. 2Für die Ausübun...
AktG | § 188 Anmeldung und Eintragung der Durchführung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 188 Anmeldung und Eintragung der Durchführung (1) Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals zur Eintragung in das Ha...
AktG | § 183 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 183 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen (1) 1Wird eine Sacheinlage (§ 27 Abs. 1 und 2) gemacht, so müssen ihr Gegenstand, die Person, von der die Gesellscha...
AktG | § 184 Anmeldung des Beschlusses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 184 Anmeldung des Beschlusses (1) 1Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister...
AktG | § 183 a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 183 a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung (1) 1Von einer Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3) kann unter den Voraussetzungen des § 33 a abgesehen werden. 2Wird hiervon...
AktG | § 190 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2007 (Änderung vom 10.11.2006)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG §190 (weggefallen)
AktG | § 182 Voraussetzungen
Aktuelle Fassung: Änderung vom 25.3.1998
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 182 Voraussetzungen (1) 1Eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen kann nur mit einer Mehrheit beschlossen werden, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung ver...
AktG | § 185 Zeichnung der neuen Aktien
Aktuelle Fassung: Änderung vom 25.3.1998
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 185 Zeichnung der neuen Aktien (1) 1Die Zeichnung der neuen Aktien geschieht durch schriftliche Erklärung (Zeichnungsschein), aus der die Beteiligung nach der Zahl und bei Nennbet...
AktG | Erster Unterabschnitt Kapitalerhöhung gegen Einlagen
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG Erster Unterabschnitt Kapitalerhöhung gegen Einlagen
AktG | § 187 Zusicherung von Rechten auf den Bezug neuer Aktien
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 187 Zusicherung von Rechten auf den Bezug neuer Aktien (1) Rechte auf den Bezug neuer Aktien können nur unter Vorbehalt des Bezugsrechts der Aktionäre zugesichert werden. (2) Zu...
AktG | § 189 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 189 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.
AktG | § 191 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 191 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen 1Vor der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals können die neuen Anteilsrechte nicht übertragen, neue Akti...
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Aktiengesetz
vom
6.
September
1965
(
BGBl.
I
S. 1089
)
, letzte Änderung vom
11.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 354
)
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Erster Unterabschnitt Kapitalerhöhung gegen Einlagen
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