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Datum
Rechtssystematik
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OWiG | § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (1) 1Die Verjährung wird unterbrochen durch 1. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn...
OWiG | § 12 Verantwortlichkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 30.11.2020)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 12 Verantwortlichkeit (1) 1Nicht vorwerfbar handelt, wer bei Begehung einer Handlung noch nicht vierzehn Jahre alt ist. 2Ein Jugendlicher handelt nur unter den...
OWiG | SECHSTER ABSCHNITT Einziehung des Wertes von Taterträgen; Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 13.4.2017)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG SECHSTER ABSCHNITT Einziehung des Wertes von Taterträgen; Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
OWiG | § 30 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 13.4.2017)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 30 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (1) Hat jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitgli...
OWiG | § 22 Einziehung von Gegenständen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 13.4.2017)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 22 Einziehung von Gegenständen (1) Als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit dürfen Gegenstände nur eingezogen werden, soweit das Gesetz es ausdrücklich zuläßt. ...
OWiG | FÜNFTER ABSCHNITT Einziehung von Gegenständen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 13.4.2017)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG FÜNFTER ABSCHNITT Einziehung von Gegenständen
OWiG | § 29 a Einziehung des Wertes von Taterträgen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 13.4.2017)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 29 a Einziehung des Wertes von Taterträgen (1) Hat der Täter durch eine mit Geldbuße bedrohte Handlung oder für sie etwas erlangt und wird gegen ihn wegen der ...
OWiG | § 9 Handeln für einen anderen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.8.2002 (Änderung vom 22.8.2002)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 9 Handeln für einen anderen (1) Handelt jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs, 2. al...
OWiG | § 29 Sondervorschrift für Organe und Vertreter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.8.2002 (Änderung vom 22.8.2002)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 29 Sondervorschrift für Organe und Vertreter (1) Hat jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Or...
OWiG | § 17 Höhe der Geldbuße
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 13.12.2001)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 17 Höhe der Geldbuße (1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro. (2) Droht das Ges...
OWiG | § 34 Vollstreckungsverjährung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 13.12.2001)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 34 Vollstreckungsverjährung (1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden. (2) Die Verjähr...
OWiG | § 31 Verfolgungsverjährung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 13.12.2001)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 31 Verfolgungsverjährung (1) 1Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. 2§ 27 Abs. ...
OWiG | § 3 Keine Ahndung ohne Gesetz
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 3 Keine Ahndung ohne Gesetz Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die H...
OWiG | § 6 Zeit der Handlung
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 6 Zeit der Handlung 1Eine Handlung ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen. 2...
OWiG | § 1 Begriffsbestimmung
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 1 Begriffsbestimmung (1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndu...
OWiG | § 10 Vorsatz und Fahrlässigkeit
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 10 Vorsatz und Fahrlässigkeit Als Ordnungswidrigkeit kann nur vorsätzliches Handeln geahndet werden, außer wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit...
OWiG | § 18 Zahlungserleichterungen
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 18 Zahlungserleichterungen 1Ist dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, so wird ihm eine Zahl...
OWiG | § 26 Wirkung der Einziehung
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 26 Wirkung der Einziehung (1) Wird ein Gegenstand eingezogen, so geht das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung...
OWiG | § 25 Einziehung des Wertersatzes
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 25 Einziehung des Wertersatzes (1) Hat der Täter den Gegenstand, der ihm zur Zeit der Handlung gehörte oder zustand und dessen Einziehung hätte angeordnet werd...
OWiG | § 11 Irrtum
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 11 Irrtum (1) 1Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. 2Die Möglichkeit d...
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Rechtssystematik
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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.
Februar
1987
(
BGBl.
I
S. 602
)
, letzte Änderung vom
14.
März
2023
(
BGBl.
I
Nr. 73
)
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