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DRITTER ABSCHNITT Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen (7)
§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen (1)
§ 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens (1)
§ 126 Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen (1)
§ 127 Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können (1)
§ 128 Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen (1)
§ 129 Einziehung (1)
VIERTER ABSCHNITT Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen (2)
FÜNFTER ABSCHNITT Gemeinsame Vorschriften (2)
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DRITTER ABSCHNITT Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
OWiG | § 127 Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.3.2021 (Änderung vom 10.3.2021)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 127 Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne schriftliche Erlaubni...
OWiG | § 129 Einziehung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2006 (Änderung vom 22.12.2006)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 129 Einziehung Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 124, 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.
OWiG | § 128 Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.8.2002 (Änderung vom 22.8.2002)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 128 Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. Drucksachen oder Abbildungen herstellt...
OWiG | § 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt 1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den ...
OWiG | § 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die ...
OWiG | DRITTER ABSCHNITT Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG DRITTER ABSCHNITT Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
OWiG | § 126 Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG § 126 Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt 1. eine Berufstracht oder ein Berufsabzeichen für eine Tätigke...
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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.
Februar
1987
(
BGBl.
I
S. 602
)
, letzte Änderung vom
14.
März
2023
(
BGBl.
I
Nr. 73
)
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