-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (28861)
Baugesetzbuch (7578)
Vorschriften (19485)
Bundesrecht (16188)
Staats- und Verfassungsrecht (447)
Verwaltung (2185)
Rechtspflege (2825)
Zivil- und Strafrecht (4673)
Verteidigung (136)
Schutzbereichgesetz (42)
Erster Abschnitt Schutzbereiche (9)
Zweiter Abschnitt Schutzbereichbehörden (4)
Dritter Abschnitt Entschädigung (6)
Vierter Abschnitt Festsetzung der Entschädigung (8)
Fünfter Abschnitt Rechtsmittel (4)
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften (10)
Landbeschaffungsgesetz (94)
Finanzwesen (1247)
Wirtschaftsrecht (3471)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (337)
Verkehrswesen, Wasserstraßen (867)
Landesrecht (3297)
Entscheidungen (1798)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Bundesrecht
→
Verteidigung
→
Schutzbereichgesetz
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
42
Schutzbereichgesetz | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 13.5.2015
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung Erster Abschnitt Schutzbereiche § 1 (Schutzbereich) § 2 (Anordnung) § 3 (Genehmigungspflicht bei landschaftl...
Schutzbereichgesetz | § 9 (Zuständigkeit)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.5.2015 (Änderung vom 13.5.2015)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 9 (Zuständigkeit) (1) Der Bundesminister für Verteidigung erklärt die Gebiete zu Schutzbereichen. (2) Die übrigen ...
Schutzbereichgesetz | Dritter Abschnitt Entschädigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung Dritter Abschnitt Entschädigung
Schutzbereichgesetz | § 23 (Verjährung)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 23 (Verjährung) (1) 1Nach diesem Gesetz begründete Zahlungsansprüche verjähren in vier Jahren. 2Die Verjährung begin...
Schutzbereichgesetz | Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
Schutzbereichgesetz | § 8 (Handeln ohne Genehmigung)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 8 (Handeln ohne Genehmigung) Wer ohne die Genehmigung nach § 3 handelt, muß auf Verlangen der zuständigen Behörde den...
Schutzbereichgesetz | § 10 (Befugnisse der Beauftragten)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 10 (Befugnisse der Beauftragten) 1Die Beauftragten der Schutzbereichbehörden sind befugt, Grundstücke zu betreten, di...
Schutzbereichgesetz | § 18 (Festsetzungsverfahren)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 18 (Festsetzungsverfahren) (1) Vor der Festsetzung der Entschädigung hat die Festsetzungsbehörde eine gütliche Einig...
Schutzbereichgesetz | § 22 (Kosten und Auslagen)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 22 (Kosten und Auslagen) (1) 1Das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden ist kostenfrei. 2Dem Eigentümer oder einem a...
Schutzbereichgesetz | § 34 (Aufhebungsvorschriften)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung §34 (Aufhebungsvorschriften)
Schutzbereichgesetz | § 27 (Ordnungswidrigkeiten)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 27 (Ordnungswidrigkeiten) (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. eine Handlung nach § 3 ode...
Schutzbereichgesetz | § 26 (Anfechtung)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 26 (Anfechtung) Für die Anfechtung der von den Schutzbereichbehörden erlassenen Verwaltungsakte gilt die Verwaltungsg...
Schutzbereichgesetz | § 13 (Vermögensvorteil)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 13 (Vermögensvorteil) (1) Eine Entschädigung nach § 12 wird nicht gezahlt, soweit einem Entschädigungsberechtigten i...
Schutzbereichgesetz | § 16 (Zahlungspflicht)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 16 (Zahlungspflicht) (1) Zahlungspflichtig ist der Bund. (2) Ist ein Schutzbereich auf Grund der Verpflichtungen d...
Schutzbereichgesetz | § 7 (Sicherung des Betriebs von elementaren Anlagen)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 7 (Sicherung des Betriebs von elementaren Anlagen) 1Bei den Maßnahmen, die nach diesem Gesetz zulässig sind, muß die ...
Schutzbereichgesetz | § 12 (Art und Höhe der Entschädigung)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 12 (Art und Höhe der Entschädigung) (1) 1Entstehen durch die Einwirkungen nach diesem Gesetz dem Eigentümer oder ein...
Schutzbereichgesetz | § 24 (Beschwerde)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 24 (Beschwerde) (1) Gegen den Festsetzungsbescheid steht den Beteiligten innerhalb zweier Wochen nach Zustellung das...
Schutzbereichgesetz | Zweiter Abschnitt Schutzbereichbehörden
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung Zweiter Abschnitt Schutzbereichbehörden
Schutzbereichgesetz | § 17 (Festsetzungsbehörden)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 17 (Festsetzungsbehörden) Die Landesregierungen bestimmen die Behörden, die die Entschädigung auf Grund dieses Gesetz...
Schutzbereichgesetz | § 1 (Schutzbereich)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 1 (Schutzbereich) (1) Ein Schutzbereich ist ein Gebiet, in dem die Benutzung von Grundstücken auf Grund besonderer A...
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
42
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
(Schutzbereichgesetz)
vom
7.
Dezember
1956
(
BGBl.
I
S. 899
)
, letzte Änderung vom
13.
Mai
2015
(
BGBl.
I
S. 706
)
Mehr...
Schließen
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Inhaltsübersicht
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×