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DRITTER TEIL Allgemeine Verfahrensvorschriften
Datum
Rechtssystematik
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von
90
AO | § 117 e Besondere Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.3.2024 (Änderung vom 27.3.2024)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 117 e Besondere Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten (1) 1Die Finanzbehörden können im Verhältnis zu Staaten und Hoheitsgebieten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union...
AO | § 117 Zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.3.2024 (Änderung vom 27.3.2024)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 117 Zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen (1) Die Finanzbehörden können zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe nach Maßgabe des deutschen Rechts in Anspruch n...
AO | § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.3.2024 (Änderung vom 27.3.2024)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen (1) 1Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erhebliche...
AO | § 89 b Internationale Risikobewertungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.3.2024 (Änderung vom 27.3.2024)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 89 b Internationale Risikobewertungsverfahren (1) Soweit in einem internationalen Risikobewertungsverfahren nach Absatz 2 das Risiko eines Steuerausfalls unter Beibehaltung der er...
AO | § 79 Handlungsfähigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.12.2023)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 79 Handlungsfähigkeit (1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind: 1. natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht geschäftsfähig sind, 2. natürliche Personen, di...
AO | § 87 a Elektronische Kommunikation
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 87 a Elektronische Kommunikation (1) 1Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. 2Ein elektronisches Dokument ist ...
AO | § 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten (1) 1Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. 2Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere ...
AO | § 89 a Vorabverständigungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 89 a Vorabverständigungsverfahren (1) 1Bei Anwendbarkeit eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, welches ein Verständigungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteue...
AO | § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts (1) 1Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. 2§ 34 Abs. 2 ist ...
AO | § 95 Versicherung an Eides statt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 95 Versicherung an Eides statt (1) 1Die Finanzbehörde kann den Beteiligten auffordern, dass er die Richtigkeit von Tatsachen, die er behauptet, an Eides statt versichert. 2Eine Ve...
AO | § 88 c Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.6.2021 (Änderung vom 2.6.2021)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 88 c Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen (1) 1Finanzbehörden haben Tatsachen, die sie dienstlich erfahren haben und aus denen sich nach Würdigung der Gesa...
AO | § 93 a Allgemeine Mitteilungspflichten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2020 (Änderung vom 21.12.2020)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 93 a Allgemeine Mitteilungspflichten (1) 1Zur Sicherung der Besteuerung nach § 85 kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Behörden und ander...
AO | § 122 a Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.12.2020 (Änderung vom 3.12.2020)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 122 a Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf (1) Verwaltungsakte können mit Einwilligung des Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bek...
AO | § 102 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2020 (Änderung vom 21.12.2019)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 102 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse (1) Die Auskunft können ferner verweigern: 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seel...
AO | § 109 Verlängerung von Fristen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.12.2019 (Änderung vom 12.12.2019)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 109 Verlängerung von Fristen (1) 1Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen und Fristen, die von einer Finanzbehörde gesetzt sind, können vorbehaltlich des Absatzes 2 verlänge...
AO | § 80 Bevollmächtigte und Beistände
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.12.2019 (Änderung vom 12.12.2019)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände (1) 1Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. 2Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffe...
AO | § 117 d Statistiken über die zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.12.2019 (Änderung vom 12.12.2019)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 117 d Statistiken über die zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe 1Informationen, die im Zuge der zwischenstaatlichen Amts- und Rechtshilfe verarbeitet werden, dürfen statistisch...
AO | § 82 Ausgeschlossene Personen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 82 Ausgeschlossene Personen (1) 1In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Finanzbehörde nicht tätig werden, 1. wer selbst Beteiligter ist, 2. wer Angehöriger (§ 15) eines B...
AO | § 119 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsakts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 119 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsakts (1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. (2) 1Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich ...
AO | § 108 Fristen und Termine
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 108 Fristen und Termine (1) Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, soweit nicht du...
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Rechtssystematik
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Abgabenordnung
(AO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 3866
, ber. 2003
I
S. 61
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
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