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ERSTER ABSCHNITT Verfahrensgrundsätze (71)
1. Unterabschnitt Beteiligung am Verfahren (6)
2. Unterabschnitt Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen (4)
3. Unterabschnitt Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel (43)
I. Allgemeines (19)
II. Beweis durch Auskünfte und Sachverständigengutachten (9)
III. Beweis durch Urkunden und Augenschein (5)
IV. Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte (7)
V. Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen (2)
4. Unterabschnitt Fristen, Termine, Wiedereinsetzung (4)
5. Unterabschnitt Rechts- und Amtshilfe (13)
ZWEITER ABSCHNITT Verwaltungsakte (18)
VIERTER TEIL Durchführung der Besteuerung (136)
FÜNFTER TEIL Erhebungsverfahren (42)
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SIEBENTER TEIL Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (27)
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NEUNTER TEIL Schlussvorschriften (4)
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ERSTER ABSCHNITT Verfahrensgrundsätze
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3. Unterabschnitt Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel
Datum
Rechtssystematik
1
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20
von
43
AO | § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.3.2024 (Änderung vom 27.3.2024)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen (1) 1Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erhebliche...
AO | § 89 b Internationale Risikobewertungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.3.2024 (Änderung vom 27.3.2024)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 89 b Internationale Risikobewertungsverfahren (1) Soweit in einem internationalen Risikobewertungsverfahren nach Absatz 2 das Risiko eines Steuerausfalls unter Beibehaltung der er...
AO | § 87 a Elektronische Kommunikation
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 87 a Elektronische Kommunikation (1) 1Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. 2Ein elektronisches Dokument ist ...
AO | § 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten (1) 1Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. 2Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere ...
AO | § 89 a Vorabverständigungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 89 a Vorabverständigungsverfahren (1) 1Bei Anwendbarkeit eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, welches ein Verständigungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteue...
AO | § 95 Versicherung an Eides statt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 95 Versicherung an Eides statt (1) 1Die Finanzbehörde kann den Beteiligten auffordern, dass er die Richtigkeit von Tatsachen, die er behauptet, an Eides statt versichert. 2Eine Ve...
AO | § 88 c Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.6.2021 (Änderung vom 2.6.2021)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 88 c Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen (1) 1Finanzbehörden haben Tatsachen, die sie dienstlich erfahren haben und aus denen sich nach Würdigung der Gesa...
AO | § 93 a Allgemeine Mitteilungspflichten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2020 (Änderung vom 21.12.2020)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 93 a Allgemeine Mitteilungspflichten (1) 1Zur Sicherung der Besteuerung nach § 85 kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Behörden und ander...
AO | § 102 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2020 (Änderung vom 21.12.2019)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 102 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse (1) Die Auskunft können ferner verweigern: 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seel...
AO | § 93 c Datenübermittlung durch Dritte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 17.7.2017)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 93 c Datenübermittlung durch Dritte (1) Sind steuerliche Daten eines Steuerpflichtigen auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten (mitteilungspflichtige Stelle) an Fina...
AO | § 93 b Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 17.7.2017)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 93 b Automatisierter Abruf von Kontoinformationen (1) Kreditinstitute haben das nach § 24 c Absatz 1 des Kreditwesengesetzes zu führende Dateisystem auch für Abrufe nach § 93 Absa...
AO | § 88 a Sammlung von geschützten Daten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 17.7.2017)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 88 a Sammlung von geschützten Daten 1Soweit es zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderlich ist, dürfen die Finanzbehörden nach § 30 ges...
AO | § 103 Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 17.7.2017)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 103 Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit 1Personen, die nicht Beteiligte und nicht für einen Beteiligten auskunf...
AO | § 87 c Nicht amtliche Datenverarbeitungsprogramme für das Besteuerungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 17.7.2017)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 87 c Nicht amtliche Datenverarbeitungsprogramme für das Besteuerungsverfahren (1) Sind nicht amtliche Programme dazu bestimmt, für das Besteuerungsverfahren erforderliche Daten zu...
AO | § 88 Untersuchungsgrundsatz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 17.7.2017)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 88 Untersuchungsgrundsatz (1) 1Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. 2Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstig...
AO | § 87 d Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 87 d Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag (1) Mit der Übermittlung von Daten, die nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über die amtlich b...
AO | § 93 d Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 93 d Verordnungsermächtigung 1Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass Daten im Sinne des § 93 c vor der erstma...
AO | § 89 Beratung, Auskunft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 89 Beratung, Auskunft (1) 1Die Finanzbehörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese off...
AO | § 87 e Ausnahmeregelung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 87 e Ausnahmeregelung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer Die §§ 72 a und 87 b bis 87 d gelten nicht für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Verbra...
AO | § 88 b Länderübergreifender Abruf und Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2016 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 88 b Länderübergreifender Abruf und Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen (1) Für Zwecke eines Verwaltungsverfahrens in Steuersachen...
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
43
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Abgabenordnung
(AO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 3866
, ber. 2003
I
S. 61
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
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