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DRITTER ABSCHNITT Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
Datum
Rechtssystematik
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von
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AO | § 183 a Empfangsbevollmächtigte bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und in sonstigen Fällen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.12.2023)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 183 a Empfangsbevollmächtigte bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und in sonstigen Fällen (1) 1Bilden die Feststellung...
AO | § 183 Bekanntgabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung gegenüber rechtsfähigen Personenvereinigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.12.2023)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 183 Bekanntgabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung gegenüber rechtsfähigen Personenvereinigungen (1) 1Sind mehrere Personen am Gegenstand der gesonderten und einhe...
AO | § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.12.2023)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht (1) 1Für die gesonderte Feststellung gelten die Vorschriften über die Durchführun...
AO | § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (1) 1Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu schätzen. 2Dabei sind alle Um...
AO | § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (1) 1Gesondert festgestellt werden insbesondere: 1. die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsg...
AO | § 158 Beweiskraft der Buchführung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 158 Beweiskraft der Buchführung (1) Die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrund...
AO | § 171 Ablaufhemmung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 171 Ablaufhemmung (1) Die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufs nicht erfolgen kan...
AO | § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide (1) 1Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (Haftungsschuldner), kann durch Haftungsbescheid, wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die ...
AO | § 188 Zerlegungsbescheid
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 188 Zerlegungsbescheid (1) 1Über die Zerlegung ergeht ein schriftlicher oder elektronischer Bescheid (Zerlegungsbescheid), der den Beteiligten bekannt zu geben ist, soweit sie bet...
AO | § 178 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.6.2021 (Änderung vom 2.6.2021)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO §178 a (weggefallen)
AO | § 175 a Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.6.2021 (Änderung vom 2.6.2021)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 175 a Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen 1Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit dies zur Umsetzung einer Vorabverständigungsvereinbarung nac...
AO | § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2020 (Änderung vom 21.12.2020)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen (1) 1Steuermessbeträge, die nach den Steuergesetzen zu ermitteln sind, werden durch Steuermessbescheid festgesetzt. 2Mit der Festsetzung der...
AO | § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 26.11.2019)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung (1) 1Feststellungsbescheide sind, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar sind, für andere Feststellungsbescheide, für Steuermessbescheide...
AO | § 170 Beginn der Festsetzungsfrist
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.6.2017 (Änderung vom 23.6.2017)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist (1) Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt ge...
AO | § 175 b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.6.2017 (Änderung vom 23.6.2017)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 175 b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (1) Ein Steuerbescheid ist aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Fi...
AO | § 173 a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 173 a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklä...
AO | § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen (1) 1Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, 1. sow...
AO | § 169 Festsetzungsfrist
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 169 Festsetzungsfrist (1) 1Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. 2Dies gilt auch für die B...
AO | § 155 Steuerfestsetzung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 155 Steuerfestsetzung (1) 1Die Steuern werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, von der Finanzbehörde durch Steuerbescheid festgesetzt. 2Steuerbescheid ist der nach § 122...
AO | § 157 Form und Inhalt der Steuerbescheide
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 157 Form und Inhalt der Steuerbescheide (1) 1Steuerbescheide sind schriftlich oder elektronisch zu erteilen, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2Sie müssen die festgesetzte Steue...
Datum
Rechtssystematik
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Abgabenordnung
(AO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 3866
, ber. 2003
I
S. 61
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
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