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2. Unterabschnitt Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen (10)
I. Gesonderte Feststellungen (7)
II. Festsetzung von Steuermessbeträgen (2)
3. Unterabschnitt Zerlegung und Zuteilung (7)
4. Unterabschnitt Haftung (3)
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2. Unterabschnitt Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen
AO | § 183 a Empfangsbevollmächtigte bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und in sonstigen Fällen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.12.2023)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 183 a Empfangsbevollmächtigte bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und in sonstigen Fällen (1) 1Bilden die Feststellung...
AO | § 183 Bekanntgabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung gegenüber rechtsfähigen Personenvereinigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.12.2023)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 183 Bekanntgabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung gegenüber rechtsfähigen Personenvereinigungen (1) 1Sind mehrere Personen am Gegenstand der gesonderten und einhe...
AO | § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.12.2023)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht (1) 1Für die gesonderte Feststellung gelten die Vorschriften über die Durchführun...
AO | § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (1) 1Gesondert festgestellt werden insbesondere: 1. die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsg...
AO | § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2020 (Änderung vom 21.12.2020)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen (1) 1Steuermessbeträge, die nach den Steuergesetzen zu ermitteln sind, werden durch Steuermessbescheid festgesetzt. 2Mit der Festsetzung der...
AO | § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 26.11.2019)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung (1) 1Feststellungsbescheide sind, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar sind, für andere Feststellungsbescheide, für Steuermessbescheide...
AO | 2. Unterabschnitt Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO 2. Unterabschnitt Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen
AO | § 179 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 179 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (1) Abweichend von § 157 Abs. 2 werden die Besteuerungsgrundlagen durch Feststellungsbescheid gesondert festgestellt, soweit dies in di...
AO | II. Festsetzung von Steuermessbeträgen
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO II. Festsetzung von Steuermessbeträgen
AO | I. Gesonderte Feststellungen
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO I. Gesonderte Feststellungen
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Abgabenordnung
(AO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 3866
, ber. 2003
I
S. 61
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
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2. Unterabschnitt Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen
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