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§ 5 Übergang auf eine Gesamthand (1)
§ 6 Übergang von einer Gesamthand (1)
§ 6 a Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern (1)
§ 7 Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum (1)
Dritter Abschnitt Bemessungsgrundlage (4)
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Zweiter Abschnitt Steuervergünstigungen
GrEStG | § 6 Übergang von einer Gesamthand
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Grunderwerbsteuergesetz
(GrEStG)
Grunderwerbsteuergesetz GrEStG § 6 Übergang von einer Gesamthand (1) 1Geht ein Grundstück von einer Gesamthand in das Miteigentum mehrerer an der Gesamthand beteiligter Personen über, so wird die Ste...
GrEStG | § 5 Übergang auf eine Gesamthand
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 16.12.2022)
Grunderwerbsteuergesetz
(GrEStG)
Grunderwerbsteuergesetz GrEStG § 5 Übergang auf eine Gesamthand (1) 1Geht ein Grundstück von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthand (Gemeinschaft zur gesamten Hand) über, so wird die Steuer nich...
GrEStG | § 7 Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 12.5.2021)
Grunderwerbsteuergesetz
(GrEStG)
Grunderwerbsteuergesetz GrEStG § 7 Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum (1) Wird ein Grundstück, das mehreren Miteigentümern gehört, von den Miteigentümern flächenweise getei...
GrEStG | § 6 a Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 12.5.2021)
Grunderwerbsteuergesetz
(GrEStG)
Grunderwerbsteuergesetz GrEStG § 6 a Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern 1Für einen nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1, Absatz 2 bis 3 oder Absatz 3 a steuerbaren Rechtsvorgang auf Gr...
GrEStG | § 4 Besondere Ausnahmen von der Besteuerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.3.2019 (Änderung vom 25.3.2019)
Grunderwerbsteuergesetz
(GrEStG)
Grunderwerbsteuergesetz GrEStG § 4 Besondere Ausnahmen von der Besteuerung Von der Besteuerung sind ausgenommen: 1. der Erwerb eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts...
GrEStG | § 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.7.2012 (Änderung vom 18.7.2012)
Grunderwerbsteuergesetz
(GrEStG)
Grunderwerbsteuergesetz GrEStG § 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung Von der Besteuerung sind ausgenommen: 1. der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende W...
GrEStG | Zweiter Abschnitt Steuervergünstigungen
Grunderwerbsteuergesetz
(GrEStG)
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Grunderwerbsteuergesetz
(GrEStG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.
Februar
1997
(
BGBl.
I
S. 418,
ber.
S. 1804
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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