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Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes (13)
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WoGG
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
69
WoGG | § 38 Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.12.2023)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 38 Verordnungsermächtigung Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. nähere Vorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes übe...
WoGG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 22.12.2023
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung § 1 Zweck des Wohngeldes § 2 Wohnraum § 3 Wohngeldberechtigung Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes Kapitel 1 ...
WoGG | § 7 Ausschluss vom Wohngeld
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 16.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 7 Ausschluss vom Wohngeld (1) 1Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von 1. Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § ...
WoGG | § 14 Jahreseinkommen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 16.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 14 Jahreseinkommen (1) 1Das Jahreseinkommen eines zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes ist vorbehaltlich des Absatzes 3 die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 A...
WoGG | § 30 a Bagatellgrenze bei Rückforderungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 30 a Bagatellgrenze bei Rückforderungen 1Zur Erprobung einer Bagatellgrenze wird nach Aufhebung der Bewilligung oder Feststellung der Unwirksamkeit eines Wohngeldbescheides durch...
WoGG | § 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Entlastung bei den Heizkosten und die Klimakomponente
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Entlastung bei den Heizkosten und die Klimakomponente (1) 1Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung sind vorbehaltlic...
WoGG | § 27 Änderung des Wohngeldes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 27 Änderung des Wohngeldes (1) 1Das Wohngeld ist auf Antrag neu zu bewilligen, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum 1. die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitg...
WoGG | § 10 Belastung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 10 Belastung (1) Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe. (2) 1Die Belastung ist von der W...
WoGG | § 26 a Vorläufige Zahlung des Wohngeldes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 26 a Vorläufige Zahlung des Wohngeldes (1) 1Eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes kann erfolgen, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erford...
WoGG | § 36 Erhebungszeitraum und Zusatzaufbereitungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 36 Erhebungszeitraum und Zusatzaufbereitungen (1) 1Die Erhebung der Angaben nach § 35 Abs. 1 ist vierteljährlich für das jeweils abgelaufene Kalendervierteljahr durchzuführen. 2...
WoGG | § 42 d Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 42 d Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes (1) 1Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2023 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums na...
WoGG | § 19 Höhe des Wohngeldes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 19 Höhe des Wohngeldes (1) 1Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt 1,15 · (M − (a + b · M + c · Y) · Y) Euro. 2„M“...
WoGG | § 25 Bewilligungszeitraum
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 25 Bewilligungszeitraum (1) 1Das Wohngeld soll für zwölf Monate bewilligt werden. 2Der Bewilligungszeitraum kann unter Berücksichtigung der zu erwartenden maßgeblichen Verhältni...
WoGG | Anlage 2 zu § 19 Absatz 1
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 Werte für „a“, „b“ und „c“ Die in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 einzusetzenden, nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unter...
WoGG | § 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung (1) 1Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen. 2Die Landesregierung kann diese Befugnis n...
WoGG | § 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung (1) 1Die bei der Berechnung des Wohngeldes zu berücksichtigende Miete oder Belastung ist die Summe aus 1. der Miete oder Belastung, ...
WoGG | § 9 Miete
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 9 Miete (1) Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen einschließlich Umlagen, ...
WoGG | § 44 Übergangsregelung bei Fortschreibung des Wohngeldes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 44 Übergangsregelung bei Fortschreibung des Wohngeldes (1) 1Ist Wohngeld vor dem Inkrafttreten der Fortschreibung des Wohngeldes (§ 43) bewilligt worden und dauert mindestens ei...
WoGG | § 43 Fortschreibung des Wohngeldes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 43 Fortschreibung des Wohngeldes (1) 1Wurden durch die Änderung dieses Gesetzes die Höchstbeträge für Miete und Belastung (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) oder ...
WoGG | Anlage 3 zu § 19 Absatz 2
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG Anlage 3 zu § 19 Absatz 2 Rechenschritte und Rundungen 1. Werte für „M“ und „Y“, die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt: 1 Haushaltsmitglie...
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Rechtssystematik
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Wohngeldgesetz
(WoGG)
vom
24.
September
2008
(
BGBl.
I
S. 1856
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 408
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches. Gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes tritt das WoGG am 1. Januar 2009 in Kraft, §
12
Abs. 2 bis 5 und §
38
jedoch bereits am 1. Oktober 2008.
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Wohngeldgesetz
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