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Teil 1 Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung (4)
Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes (23)
Teil 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs (3)
Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes (13)
§ 22 Wohngeldantrag (1)
§ 23 Auskunftspflicht (1)
§ 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung (1)
§ 25 Bewilligungszeitraum (1)
§ 26 Zahlung des Wohngeldes (1)
§ 26 a Vorläufige Zahlung des Wohngeldes (1)
§ 27 Änderung des Wohngeldes (1)
§ 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs (1)
§ 29 Haftung, Aufrechnung, Verrechnung und vorläufige Zahlungseinstellung (1)
§ 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall (1)
§ 30 a Bagatellgrenze bei Rückforderungen (1)
§ 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides (1)
Teil 5 Kostentragung und Datenabgleich (3)
Teil 6 Wohngeldstatistik (4)
Teil 7 Schlussvorschriften (6)
Teil 8 Überleitungsvorschriften (9)
Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 (1)
Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 (1)
Anlage 3 zu § 19 Absatz 2 (1)
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Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
WoGG | § 30 a Bagatellgrenze bei Rückforderungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 30 a Bagatellgrenze bei Rückforderungen 1Zur Erprobung einer Bagatellgrenze wird nach Aufhebung der Bewilligung oder Feststellung der Unwirksamkeit eines Wohngeldbescheides durch...
WoGG | § 27 Änderung des Wohngeldes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 27 Änderung des Wohngeldes (1) 1Das Wohngeld ist auf Antrag neu zu bewilligen, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum 1. die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitg...
WoGG | § 26 a Vorläufige Zahlung des Wohngeldes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 26 a Vorläufige Zahlung des Wohngeldes (1) 1Eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes kann erfolgen, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erford...
WoGG | § 25 Bewilligungszeitraum
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 25 Bewilligungszeitraum (1) 1Das Wohngeld soll für zwölf Monate bewilligt werden. 2Der Bewilligungszeitraum kann unter Berücksichtigung der zu erwartenden maßgeblichen Verhältni...
WoGG | § 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung (1) 1Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen. 2Die Landesregierung kann diese Befugnis n...
WoGG | § 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 12.8.2020)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs (1) 1Der Bewilligungsbescheid wird vom Ersten des Monats an unwirksam, in dem der Wohnraum, für den...
WoGG | § 23 Auskunftspflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2016 (Änderung vom 2.10.2015)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 23 Auskunftspflicht (1) 1Soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert, sind folgende Personen verpflichtet, auf Verlangen der Wohngeldbehörde Auskunft über ihre für das ...
WoGG | § 26 Zahlung des Wohngeldes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2016 (Änderung vom 2.10.2015)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 26 Zahlung des Wohngeldes (1) 1Das Wohngeld ist an die wohngeldberechtigte Person zu zahlen. 2Es kann mit schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten Person oder, wenn d...
WoGG | § 29 Haftung, Aufrechnung, Verrechnung und vorläufige Zahlungseinstellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2016 (Änderung vom 2.10.2015)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 29 Haftung, Aufrechnung, Verrechnung und vorläufige Zahlungseinstellung (1) Ist Wohngeld nach § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zu erstatten, haften neben der wohngeldber...
WoGG | § 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.4.2013 (Änderung vom 3.4.2013)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall (1) 1Wird der Bewilligungsbescheid nach § 28 Abs. 1 Satz 1 auf Grund eines Todesfalles unwirksam, gilt Wohngeld, das für die Zeit ...
WoGG | Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2009 (Änderung vom 24.9.2008)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
WoGG | § 22 Wohngeldantrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2009 (Änderung vom 24.9.2008)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 22 Wohngeldantrag (1) Wohngeld wird nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet. (2) Im Fall des § 3 Abs. 3 wird vermutet, dass die antragstellende Person von den...
WoGG | § 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2009 (Änderung vom 24.9.2008)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides 1Wird ein rechtswidriger nicht begünstigender Wohngeldbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückg...
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Wohngeldgesetz
(WoGG)
vom
24.
September
2008
(
BGBl.
I
S. 1856
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 408
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches. Gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes tritt das WoGG am 1. Januar 2009 in Kraft, §
12
Abs. 2 bis 5 und §
38
jedoch bereits am 1. Oktober 2008.
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Teil 4 Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
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