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§ 36 Erhebungszeitraum und Zusatzaufbereitungen (1)
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Teil 6 Wohngeldstatistik
WoGG | § 36 Erhebungszeitraum und Zusatzaufbereitungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 36 Erhebungszeitraum und Zusatzaufbereitungen (1) 1Die Erhebung der Angaben nach § 35 Abs. 1 ist vierteljährlich für das jeweils abgelaufene Kalendervierteljahr durchzuführen. 2...
WoGG | § 35 Erhebungs- und Hilfsmerkmale
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 12.8.2020)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 35 Erhebungs- und Hilfsmerkmale (1) Erhebungsmerkmale sind 1. die Art des Wohngeldantrages und der Entscheidung; 2. der Betrag des im Erhebungszeitraum gezahlten Wohngeldes; ...
WoGG | § 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2013 (Änderung vom 9.11.2012)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG § 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht (1) Über die Anträge und Entscheidungen nach diesem Gesetz sowie über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse ...
WoGG | Teil 6 Wohngeldstatistik
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2009 (Änderung vom 24.9.2008)
Wohngeldgesetz
(WoGG)
Wohngeldgesetz WoGG Teil 6 Wohngeldstatistik
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Wohngeldgesetz
(WoGG)
vom
24.
September
2008
(
BGBl.
I
S. 1856
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 408
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches. Gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes tritt das WoGG am 1. Januar 2009 in Kraft, §
12
Abs. 2 bis 5 und §
38
jedoch bereits am 1. Oktober 2008.
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Teil 6 Wohngeldstatistik
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