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Dritter Teil Bauliche Anlagen
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Abschnitt V Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
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Art. 31 Rettungswege
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Bayerische Bauordnung
(BayBO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.
August
2007
(
GVBl.
S. 588
)
, letzte Änderung vom
24.
Juli
2023
(
GVBl.
S. 371
)
(FN BayRS 2132-1-B)
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