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§ 17 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung
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Bundesfernstraßengesetz
(FStrG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
28.
Juni
2007
(
BGBl.
I
S. 1206
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 409
)
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