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Rechtsstand anzeigen
Verordnung über den Erwerb der Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise im Sinn des Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (ZusatzqualifikationsverordnungBau - ZQualVBau)
vom 17. Mai 1994 (GVBl. S. 401), letzte Änderung vom 9. Juli 2021 (GVBl. S. 500)(FN BayRS 2132-1-22-B)