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Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2479), letzte Änderung vom 9. Mai 2018 (BGBl. I S. 550)