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§ 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
(Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
vom
3.
Februar
2015
(
BGBl.
I
S. 49
)
*1
, letzte Änderung vom
27.
Juli
2021
(
BGBl.
I
S. 3146
)
*1
Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen. Gemäß Artikel 3 Satz 1 dieser Verordnung ist die BetrSichV am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.
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