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Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen (13)
Abschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (5)
Abschnitt 4 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit (4)
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften (4)
Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel zu § 6 Absatz 1 Satz 2 (7)
Inhaltsübersicht (1)
1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln (1)
2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten (1)
3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen (1)
4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen (1)
5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen (1)
Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen zu den §§ 15 und 16 (5)
Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel zu § 14 Absatz 4 (4)
12. ProdSV (31)
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2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten
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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
(Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
vom
3.
Februar
2015
(
BGBl.
I
S. 49
)
*1
, letzte Änderung vom
27.
Juli
2021
(
BGBl.
I
S. 3146
)
*1
Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen. Gemäß Artikel 3 Satz 1 dieser Verordnung ist die BetrSichV am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.
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