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Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (WasBauPVO)
vom 21. Dezember 1998 (GBl. 1999 S. 57)1, letzte Änderung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1)
Amtliche Fußnote: Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37) sind beachtet worden.