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§ 89 Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen (1)
§ 90 Vollstreckung des Bußgeldbescheides (1)
§ 91 Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung (1)
§ 92 Vollstreckungsbehörde (1)
§ 93 Zahlungserleichterungen (1)
§ 94 Verrechnung von Teilbeträgen (1)
§ 95 Beitreibung der Geldbuße (1)
§ 96 Anordnung von Erzwingungshaft (1)
§ 97 Vollstreckung der Erzwingungshaft (1)
§ 98 Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende (1)
§ 99 Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten (1)
§ 100 Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung (1)
§ 101 Vollstreckung in den Nachlaß (1)
§ 102 Nachträgliches Strafverfahren (1)
§ 103 Gerichtliche Entscheidung (1)
§ 104 Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung (1)
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ELFTER ABSCHNITT Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen (2)
ZWÖLFTER ABSCHNITT Aktenführung und Kommunikation im Verfahren (4)
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§ 99 Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.
Februar
1987
(
BGBl.
I
S. 602
)
, letzte Änderung vom
14.
März
2023
(
BGBl.
I
Nr. 73
)
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