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Erster Abschnitt Luftverkehr (87)
Zweiter Abschnitt Haftpflicht und Schlichtung (40)
1. Unterabschnitt Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden (12)
2. Unterabschnitt Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung (15)
§ 44 Anwendungsbereich (1)
§ 45 Haftung für Personenschäden (1)
§ 46 Haftung bei verspäteter Personenbeförderung (1)
§ 47 Haftung für Gepäckschäden (1)
§ 48 Haftung auf Grund sonstigen Rechts (1)
§ 48 a Luftbeförderung durch mehrere Luftfrachtführer (1)
§ 48 b Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfrachtführers (1)
§ 49 Anzuwendende Vorschriften (1)
§ 49 a Ausschlussfrist (1)
§ 49 b Umrechnung von Rechnungseinheiten (1)
§ 49 c Unabdingbarkeit (1)
§ 50 Obligatorische Haftpflichtversicherung (1)
§ 51 Subsidiarität der Versicherung des vertraglichen Luftfrachtführers (1)
§ 52 (weggefallen) (1)
3. Unterabschnitt Haftung für militärische Luftfahrzeuge (3)
4. Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht (3)
5. Unterabschnitt Schlichtung (6)
Dritter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften (7)
Vierter Abschnitt Luftfahrtdateien (13)
Fünfter Abschnitt Übergangsregelungen (4)
Anlage zu § 10 b Absatz 1 (1)
Landeplatz-LärmschutzV (11)
Landesrecht (3297)
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2. Unterabschnitt Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung
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Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
10.
Mai
2007
(
BGBl.
I
S. 698
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 409
)
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